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Rechtliches

OSTEUROPÄISCHE PFLEGEKRÄFTE LEGAL BESCHÄFTIGEN

Sie sind auf der Suche nach osteuropäischen Pflegekräften, welche Sie legal zur 24-Stunden-Betreuung zuhause beschäftigen wollen? Dann erfahren Sie hier auf unserer Seite alle wichtigen Fakten sowie rechtlich relevanten Hintergründe, worauf man bei der Beschäftigung einer europäisch-ausländischen Arbeitskraft achten sollte.

Haben Sie darüber hinaus Fragen, so stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Weitere Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Beitrag.

WELCHE MÖGLICHKEITEN GIBT ES OSTEUROPÄISCHE PFLEGEKRÄFTE LEGAL ZU BESCHÄFTIGEN?

Es ist nicht verwunderlich, dass viele Deutsche es vorziehen in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden, anstatt in ein Pflegeheim bzw. Seniorenheim zu gehen. Wenn die Pflege jedoch nicht von den Angehörigen (Wohnort, Zeit, Geld & Motivation) übernommen werden kann, holen sich diese oft eine osteuropäische Betreuerin ins Haus. Nach aktuellen Schätzungen versorgen rund 180.000 Frauen und Männer aus Osteuropa Pflegebedürftige in deutschen Haushalten. Damit diese Arbeitsverhältnisse jedoch nicht illegal sind, sollte man sich einerseits von uns HomeLife kostenfrei beraten lassen und andererseits folgende Dinge beachten. Man unterscheidet hierbei die Entsendung einer im Ausland beschäftigten Person und einer vom Arbeitsamt bzw. der ARGE vermittelten Pflegehilfe.

ENTSENDUNG EINER IM AUSLAND BESCHÄFTIGTEN PERSON

Gemäß der EU-Dienstleistungsfreiheit nach §56 AEUV ist es erlaubt, dass osteuropäische Firmen eigene Dienstleistungen in anderen EU-Staaten anbieten. Dies wurde mit der EU-Osterweiterung verabschiedet und somit legalisiert. Das bedeutet, dass osteuropäische Dienstleistungsunternehmen eigene Arbeitskräfte (legal und sozialversicherungspflichtig im Heimatland) entsenden dürfen, jedoch ist zu berücksichtigen das der Stundenlohn von 8,50 Euro und Lohnebenkosten gilt auch für “entsandte” europäischen Pflegerinnen in Privathaushalten. Immer mehr arbeiten daher als legal Selbstständige. um Aufträge bezüglich Haushaltshilfen und Pflegehilfen in Deutschland vorzunehmen. Immer mehr arbeiten daher als Selbstständige, um Aufträge bezüglich Haushaltshilfen und Pflegehilfen in Deutschland wahrzunehmen. Diese müssen unter anderem gültige und notwendige Bescheinigungen nachweisen, zum Beispiel eine gültige Krankenversicherung. Das gilt für einen Selbstständigen sowie für einen bei der Dienstleistungsfirma Beschäftigten.

OSTEUROPÄISCHE PFLEGEKRÄFTE KÖNNEN MIT EINEM IM HEIMATLAND ANGEMELDETEN GEWERBE ALS SELBSTSTÄNDIGE TÄTIG SEIN.

Der Einwand der Scheinselbständigkeit könnte bei diesen Frauen nur dann erhoben werden, wenn sie über längere Zeit nur bei einem immer gleichen Auftraggeber weisungsgebunden tätig wären. Bei uns von HomeLife gehen wir sogar noch einen Schritt weiter, wenn es um maximale Betreuungsqualitäten für Ihre Angehörigen geht. Alle unsere osteuropäischen Helferinnen werden nach spätestens 3 Monaten durch eine frische Pflegekraft ausgetauscht, um sich in der Heimat zu erholen und Motivation und Kraft zu tanken.

NUR SCHWARZARBEIT IST BILLIGER

Möglich ist auch, dass durch die neuen Bestimmungen die ohnehin schon verbreitete Schwarzarbeit wieder zunimmt. Schwarz ist eine Pflegekraft über private Kontakte schon für 1.200 Euro im Monat zu haben – ohne jede Absicherung für die Frauen und die Pflegehaushalte