How can we help you?

Image Alt

Fragen und Antworten

Ist Ihre Dienstleistung auch wirklich völlig legal?

Selbstverständlich sind alle unsere Dienstleistung absolut legal und wir achten dabei stets die jeweils neuesten gesetzlichen Regelungen in Deutschland sowie in der EU. Im Rahmen unserer 24-Stunden-Seniorenbetreuung werden wir von Ihnen beauftragt, die von Ihnen gewünschten Dienstleistungen zu erbringen. Eines unserer ausländischen Partner-Unternehmen schult und wählt die geeigneten Mitarbeiter aus und entsendet diese anschließend zu Ihnen. Dabei sind Sie der Auftraggeber, der eigentliche Arbeitgeber bleibt dabei immer das Unternehmen im Ausland. Die Pflegekraft / Haushaltshilfe ist somit in ihrer Heimat ganz ordnungsgemäß angestellt und versichert. Dies entspricht der “Dienstleistungsfreiheit” nach EU-Recht.

Bekommt die Pflegekraft ein eigenes Zimmer?

Ja, der Pflegekraft steht ein separates Zimmer zur Verfügung. Das Badezimmer darf sie mitbenutzen.

Was vesteht man unter “Betreuung rund um die Uhr”?

“Betreuung rund um die Uhr” heißt nicht 24 Stunden Arbeit. Auch die Pflegekraft braucht natürlich Zeit, um sich auszuruhen und sich zu erholen. Wie bei den Sozialabgaben gilt auch für die Arbeitszeit das Recht in der Heimat des ausländischen Unternehmens. Das Zusammenwohnen mit der Pflegekraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass jemand da ist, wenn Sie unerwartet Hilfe brauchen.

Wie lange dauert es, bis die Pflegekraft bei Ihnen ist?

Bis die Pflegekraft bei Ihnen ist dauert es in der Regel bis zu 10 Tagen.

Was passiert, wenn sich die Anforderungen oder die Pflegesituation ändern?

Da Sie keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber der Pflegekraft haben, muss der Vertrag angepasst werden, wenn andere als die dort festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden sollen.

Welche Kündigungsfrist gibt es?

Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten nur 1 Monat.

Was mache ich, wenn meine Pflegekraft mal nicht da ist?

Wenn die Pflegekraft Urlaub hat, oder aus anderen Gründen vorübergehend abwesend sein sollte, kümmern wir uns bei Bedarf um eine Vertretung.

Aber: Was mache ich, wenn ich mit der Pflegekraft nicht zurecht komme?

Wenn “die Chemie nicht stimmt”, bemühen wir uns selbstverständlich so schnell wie möglich, einen geeigneten Ersatz zu finden. Grundsätzlich sollte für eine gute Zusammenarbeit eine gegenseitige Achtung die Grundlage sein – auch gegenüber der Pflegekraft.

Wer kann mich unterstützen?

Die Pflegekassen stellen Leistungen zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen entscheiden dabei selbst, ob sie Pflegesachleistungen oder Geldleistungen oder eine Kombination aus beiden in Anspruch nehmen. Seit dem 01.01.2008 gibt es das trägerübergreifende persönliche Budget. Prüfen Sie, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Ersetzt die Pflegekraft den heimischen Pflegedienst?

Nein. Die Pflegekraft ist eine Ergänzung. Der heimische Pflegedienst führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die die Pflegekraft einfach nicht übernehmen kann.