FAQ

Fragen und Antworten zu unseren Leistungen

Im Alter ist es vielen Menschen wichtig, in der vertrauten Umgebung zu sein. Darum pflegen wir Ihre Angehörigen in den eigenen vier Wänden. Ihre Pflegekraft wohnt bei Ihren zu pflegenden Angehörigen zuhause. Dadurch sind Ihre Lieben 24 Stunden am Tag betreut. 

Wir garantieren Ihnen fürsorgliche Betreuung rund um die Uhr, kompetentes Betreuungspersonal, Dienstleistungen von höchster Qualität und preislich attraktive Angebote, welche an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne oder schauen Sie über unsere nachfolgend aufgeführten Fragen und Antworten?

Selbstverständlich sind alle unsere Dienstleistung absolut legal und wir achten dabei stets auf die jeweils neuesten gesetzlichen Regelungen in Deutschland sowie in der EU. Im Rahmen unserer 24-Stunden-Seniorenbetreuung werden wir von Ihnen beauftragt, die von Ihnen gewünschten Dienstleistungen zu erbringen. Eines unserer ausländischen Partner-Unternehmen schult und wählt die geeigneten Mitarbeiter aus und entsendet diese anschließend zu Ihnen. Dabei sind Sie der Auftraggeber, der eigentliche Arbeitgeber bleibt dabei immer das Unternehmen im Ausland. Die Pflegekraft / Haushaltshilfe ist somit in ihrer Heimat ganz ordnungsgemäß angestellt und versichert. Dies entspricht der “Dienstleistungsfreiheit” nach EU-Recht.

Ja, der Pflegekraft steht ein separates Zimmer zur Verfügung. Das Badezimmer darf sie mitbenutzen.
“Betreuung rund um die Uhr” heißt nicht 24 Stunden Arbeit. Auch die Pflegekraft braucht Zeit, um sich auszuruhen und sich zu erholen. Wie bei den Sozialabgaben gilt auch für die Arbeitszeit das Recht in der Heimat des ausländischen Unternehmens. Das Zusammenwohnen mit der Pflegekraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass jemand da ist, wenn Sie Hilfe brauchen.
Bis die Pflegekraft bei Ihnen ist, dauert es in der Regel bis zu 10 Tagen.
Da Sie keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber der Pflegekraft haben, muss der Vertrag angepasst werden, wenn andere als die im Vertrag festgelegten Tätigkeiten ausgeführt werden sollen.
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 1 Monat.
Wenn die Pflegekraft Urlaub hat, oder aus anderen Gründen vorübergehend abwesend sein sollte, kümmern wir uns bei Bedarf um eine Vertretung.
Wenn “die Chemie nicht stimmt”, bemühen wir uns selbstverständlich so schnell wie möglich, einen geeigneten Ersatz zu finden. Grundsätzlich sollte für eine gute Zusammenarbeit eine gegenseitige Achtung die Grundlage sein – auch gegenüber der Pflegekraft.
Die Pflegekassen stellen Leistungen zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen entscheiden dabei selbst, ob sie Pflegesachleistungen oder Geldleistungen oder eine Kombination aus beiden in Anspruch nehmen. Seit dem 01.01.2008 gibt es das trägerübergreifende persönliche Budget. Prüfen Sie, ob diese Möglichkeit für Sie in Frage kommt. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Nein. Die Pflegekraft ist eine Ergänzung. Der heimische Pflegedienst führt oft wichtige medizinische Behandlungen durch, die die Pflegekraft nicht übernehmen kann.

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