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Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)

Ist Monatlich 134,33€

Steuerliche Vorteile durch Pflegepauschalen

Pflegepauschalen fallen immer dann an, wenn Angehörige oder Bekannte von
Pflegebedürftigen, die Pflege übernehmen. Diese Pflegepauschalbeträge können bei der Steuer geltend gemacht werden.

Der Pauschbetrag dient der finanziellen Unterstützung für Fahrtkosten beim Begleiten des Pflegebedürftigen (Arzttermine, Amts- oder Therapietermine) und für hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Für die Betreuung von Angehörigen kann ein Pauschalbetrag als Aufwandsentschädigung von jährlich 924 Euro bei der Steuer geltend gemacht werden (Stand 2018).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, € 806,- aus der Kurzzeitpflege ergänzend für das Verhinderungspflegegeld zu beantragen.